Wenn es brennt …
- Ruhe bewahren! Durch Aufregung wird nichts besser.
- Verlassen Sie den brennenden Raum!
- Türen zumachen – aber nicht abschließen!
- Rufen Sie die Feuerwehr! Tel.: 122
- Verständigen Sie Ihre Zimmernachbarn und/oder andere Hausbewohner!
- Versuchen Sie – wenn möglich – den Brand zu löschen. Setzten Sie sich aber keinen Gefahren aus.
- Wenn Sie durch das Feuer gefährdet sind, verlassen Sie das Haus über die gekennzeichneten Fluchtwege.
- Benutzen Sie auf keinen Fall den Fahrstuhl! Er könnte steckenbleiben.
- Warten Sie vor dem Haus auf die Feuerwehr! Diese benötigt Ihre Informationen für die Brandbekämpfung
Was tun wenn das Auto brennt…
- Stellen Sie ihr brennendes Auto nie zu nah an einem Gebäude ab!
- Verlassen Sie das Fahrzeug und bringen Sie sich und Ihre Insassen und eventuell mitgeführte Tiere in Sicherheit.
- Wenn noch möglich versuchen Sie Wertgegenstände und Fahrzeugpapiere zu retten.
- Erste Löschmaßnahmen mit einem mitgeführten Feuerlöscher können oftmals eine Brandausbreitung verhindern!
Rauchverbot…
Rauchverbote bestimmen immer mehr den Alltag der Raucher. Das sinnvollste Rauchverbot sollte jedoch jedem Raucher von selbst einleuchten meinen die Experten von der Feuerwehr Bad Goisern:
Das Rauchverbot im Bett
Jährlich kommen Hunderte von Rauchern in ihren eigenen vier Wänden um, weil sie mit einer brennenden Zigarette eingeschlafen sind. Jeder Raucher sollte in seinem eigenen Interesse auf dieses gefährliche „Vergnügen“ verzichten. Schließlich gefährdet er mit diesem Verhalten auch seine Mitmenschen. Übrigens: Selbst wer bei so einer Raucherei glimpflich davongekommen ist, die Feuerversicherung braucht in diesen Fällen wegen grober Fahrlässigkeit nicht zu zahlen!
Einige wenige weitere Grundregeln stellen sicher, dass einem das Rauchen nicht zum Verhängnis wird. So sollten vorhandene Aschenbecher auch benützt und dabei die Zigarette sorgfältig ausgedrückt werden. Keinesfalls gehört die Asche in den Mülleimer.
Rauchverbote werden nicht als Schikane ausgesprochen, sondern dienen der Sicherheit aller. Sie bestehen etwa an Tankstellen, in Lagerräumen, Labors, Geschäfts- und Arbeitsstätten, Theatern und im Wald. Auch versteht es sich eigentlich von selbst, dass man nicht beim Umgang mit leicht entzündlichen Flüssigkeiten wie Benzin, Spiritus, reinem Alkohol oder Verdünnungen raucht. Sinnvoll ist es schließlich auch, nicht während des Autofahrens zu rauchen. Wer hierauf dennoch nicht verzichten will, sollte besonders vorsichtig sein. Eine nicht sorgfältig ausgedrückte, heruntergefallene oder achtlos beiseite geworfene Zigarette war schon oft die Ursache für einen Verkehrsunfall. Wer diese wenigen Regeln beachtet, kann sicher sein, dass er weder sich noch andere gefährden kann.
Kindliches Spiel mit dem Feuer…
Der Umgang mit Feuer kann verheerende Folgen haben. Kinder kennen diese Gefahren nicht. Eltern versuchen sie zu schützen, indem sie den Umgang mit Feuer rigoros verbieten. Aber was verboten ist, wird erst recht mit kindlicher Neugier oder Trotz ausprobiert und kann dann um so gefährlich werden. So die Experten der Feuerwehr Bad Goisern.
Den verantwortungsvollen Umgang mit Feuer lernen die „Kleinen“ am besten durch vorbildliches Verhalten der „Großen“. Da die Eltern die Verantwortung für ihre Kinder tragen, liegt es an ihnen, ihren Sprösslingen unter Aufsicht den richtigen Umgang mit Streichhölzern, Kerzen und Feuerzeugen beizubringen. Nur so kann die notwendige Vorsicht gegenüber solchen gefährlichen Gegenständen oder Situationen rechtzeitig erlernt werden. Diese spielerisch erworbene Vorsicht ist die wichtigste Vorbeugungsmaßnahme gegen Brände jeder Art.
Streichhölzer und Feuerzeuge sollten nie achtlos herumliegen, sondern so aufbewahrt sein, dass die Kleinen nicht drankommen. Auch sollte man Kinder nie zum Einkaufen von Zündhölzern schicken oder sie bei offenem Licht und Feuer unbeaufsichtigt lassen. So vermeiden Eltern, Großeltern oder Freunde die teilweise schlimmen Folgen, die das kindliche Spiel mit dem Feuer haben kann.
Feuerlöscher…
Einsatztaktik beim Gebrauch von Feuerlöschern
Windrichtung beachten, immer mit dem Wind vorgehen, von unten in die Glut nicht in die Flammen spritzen, dabei genug Abstand halten mit die Pulverwolke möglichst den gesamten Brand einhüllt. Unbedingt stoßweise löschen. | |
Flächenbrände von vorne und von unten ablöschen, nicht von hinten oder oben, immer das Brandgut, nicht die Flammen löschen. | |
Bei Tropf- oder Fließbränden von oben (Austrittstelle) nach unten (brennende Lache) löschen. | |
Bei größeren Entstehungsbränden mehrere Feuerlöscher gleichzeitig und nicht nacheinander einsetzen. | |
Auf Rückzündung achten, Brandstelle nicht verlassen, sondern beobachten. | |
Nach der Benutzung des Feuerlöscher, diesen auf keinen Fall wieder an seinen angestammten Platz verbringen sondern sofort wieder füllen lassen. |
Unterschätzen Sie nicht die gesundheitliche Gefährdung durch Rauch- und Brandgase. Achten Sie auf Ihre Eigensicherung.
Hinweisschilder für Feuerlöscher oder Feuerlöscheinrichtungen
Feuerlöscher sind an leicht zugänglichen Stellen aufzustellen und diese durch gut sichtbare Hinweisschilder zu kennzeichnen. In größeren Gebäuden, z.B. Gasthäusern, Versammlungsräumen, Kindergärten, Schulen, Betriebsstätten etc., ist dies zwingend vorgeschrieben.
Vor dem Einsatz eines Feuerlöschers achten sie unbedingt auf die am Feuerlöscher angebrachte Bedienungsanleitung.
Vorgehen bei hoher Schneelast am Dach
Aufgrund starker Schneefälle und der damit einhergehenden Zunahme von Dachlasten gilt grundsätzlich bezugnehmend u. a. auf die rechtlichen Bestimmungen folgende Vorgangsweise:
– Gefahr in Verzug, insbesondere bei Gefährdung von Menschen und Tieren (z.B. Verschüttungen durch Dacheinsturz) – Alarmierung der Feuerwehr über den Notruf 122. Die Feuerwehr wird selbstverständlich unverzüglich helfen.
– keine Gefahr in Verzug: z.B. die Schneehöhe am Dach erscheint hoch. Ein Statiker kann professionelle Auskunft geben, ob akut oder zukünftigt eine Gefahr bestehen könnte. Besteht nach Ansicht des Fachmannes z. B. keine unmittelbare Einsturzgefahr, wäre es aber sinnvoll, trotzdem das Dach abzuschaufen, kann ein gewerbliches Unternehmen (z.B. Baufirma, Dachdecker, Zimmerei) beauftragt werden, das Dach abzuschaufeln. Jedenfalls gibt der Statiker eine qualifizierte Auskunft über zu treffende Maßnahmen. Die Übernahme der anfallenden Kosten sollten im Vorfeld mit einer etwaig vorhandenen Versicherung abgeklärt werden. Solange gewerbliche Firmen, zur Verfügung stehen, darf die Feuerwehr nicht beauftragt werden, ebenso kann die Feuerwehr kein statisches Gutachten abgeben. Wir bitten um Verständnis!
Externe Fachbarater (Auswahl):
Als externe Fachberater werden in erster Linie Statiker für die Einschätzung bei „Gefahr im Verzug“ benötigt. Folgende Statiker können u.a. für eine Beurteilung herangezogen werden:
– Musler Planung und Baumanagement, Besendorfer GmbH – 06135/6160
– Prof. DI Dieter Putz – 06135/7464
– Kieneswenger Erich – 06135/8430-0
– amiko bau consult – 0699/17232061
Gewerbliche Unternehmen (Auswahl):
Bei folgenden Firmen können Leistungen und Gerätschaften angefragt bzw. beschafft werden:
– Dachdeckerei / Zimmerei Herwig Besendorfer GmbH – 06135/6160
– Dachdeckerei Fa. Steffner Johann GmbH – 06135/8437
– Baufirma / Zimmerei Kieninger GmbH – 06135/6800
– Zimmerei Kieninger GesmbH – 06135/6241
– Scheutz Baugesellschaft m.b.H. – 06135/7934
– Brandl Bauges.m.b.H – 06132/300
Wir weisen nochmals darauf hin, dass die Feuerwehr auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen zu handeln hat und sie primär in akuten Notlagen hilft, keineswegs aber, wenn dies nicht zutrifft, Aufgaben von Unternehmen übernehmen darf.
Angaben ohne Gewähr!